Erkrankung Ihres Kindes
Sollte ein Kind aus Krankheitsgründen am Unterricht nicht teilnehmen können, so informieren Sie als Eltern die Schule am betreffenden Tag ab 7.00 Uhr bis spätestens 8.00 Uhr per Kontaktformular (www.dalbek-grundschule.de) oder telefonisch unter 040-7392432-0. Fehlt ein Schüler / eine Schülerin unentschuldigt, benachrichtigt die Schule Sie als Eltern über die uns vorliegenden Telefonnummern / Notfallnummern im Laufe der 1. Stunde. Erreichen wir hier niemanden, leiten wir weitere Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Polizei) ein.
Daher bitten wir Sie als Eltern, die Gültigkeit Ihrer Telefonnummern stets zu kontrollieren oder ggf. zu aktualisieren.
Sollte Ihr Kind direkt vor oder nach den Ferien erkrankt sein, benötigen wir ein Attest eines Arztes.
Beurlaubung Ihres Kindes
Die Beurlaubung eines Schülers / einer Schülerin darf nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden. Die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer kann eine Beurlaubung von 1 bis 3 Tagen im Ausnahmefall aussprechen. Längere Beurlaubungen oder Beurlaubungen die an die Ferien anschließen, müssen von der Schulleitung genehmigt werden. Grundsätzlich gilt, dass Beurlaubungen, die an die Ferien anschließen, nicht genehmigt werden dürfen. Der verpasste Unterrichtsstoff muss unaufgefordert nachgereicht werden. Die Fehltage werden im Zeugnis vermerkt.